Vergleich zu S 8a
S 8b liegt in allen Stufen über S 8a. In Stufe 3 sind es 4.091,94 € gegenüber 3.976,82 € in S 8a – Differenz 115,12 € Tabellenentgelt.
Ob S 8b zutrifft, entscheidet die konkrete Tätigkeit und die Eingruppierung durch den Arbeitgeber, nicht die Selbstzuordnung.